Arbeiten in der Schweiz: was die UVG-Unfallversicherung abdeckt
Berufs- und Nichtberufsunfälle, und wann sich eine Zusatzdeckung lohnt.
10. Oktober 2026
Wenn Sie in mehr als einem Land leben oder arbeiten, entscheiden die Regeln der EU-Verordnung 883/2004, welches Land für Ihre Sozialversicherung zuständig ist. In der Regel sind Sie in dem Land versichert, in dem Sie arbeiten, auch wenn Sie woanders wohnen.
Was das in der Praxis bedeutet
Sie zahlen Beiträge nur in einem Land und beziehen dort Leistungen. Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst als Selbstständige müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Eine Bescheinigung (Formular A1) belegt, welches Recht gilt.
Wie Abate Consulting hilft
Unsere Tarife ergänzen den gesetzlichen Schutz des gewählten Landes. Ihr Nachweis zeigt Land, Tarif und Zeitraum und kann von jedem Arbeitgeber oder jeder Behörde online geprüft werden.